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Sozialbestattung

Eine würdevolle Bestattung darf nicht vom finanziellen abhängen. Aus diesem Grund hat jeder Mensch in Deutschland das Recht, würdevoll bestattet zu werden. Wenn es den Angehörigen oder Bestattungs­pflichtigen nicht möglich ist die Bestattungs­kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt in diesem Fall die Bestattung. Hierbei besteht die Möglichkeit jede Bestattungs­art auszuwählen die Sie sich wünschen. Entweder eine klassische Erd­bestattung, Urnen­bestattung, Wald­bestattung oder auch eine See­beisetzung ist bei einer Sozial­bestattung möglich.

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Voraussetzungen Sozialbestattung

Die Voraussetzungen der Kostenübernahme findet man in § 74 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII): Demnach muss für die Kostenübernahme der Sozialbestattung ein entsprechender Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Der Antrag befindet sich auf unserer Homepage unter dem Punkt Downloads und muss anschließend ausgefüllt im Original, per Post an das Sozialamt gesendet werden. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen jeder Zeit zur Verfügung. Die Behörde prüft dann, ob die Kosten nach § 74 Sozialgesetzbuch vom Amt übernommen werden können. Dies ist meist bei Erhalt von der (kleinen) Rente oder bei Arbeitslosengeld der Fall. Sobald der Antrag bewilligt wurde, wird die Trauerfeier individuell mit Ihnen und nach dem Wunsch des Verstorbenen geplant und durchgeführt.