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Erdbestattung

Die Erdbestattung ist einer der ältesten Bestattungsformen der Welt. Heutzutage macht sie noch ca. ein Drittel aller Bestattungen aus und wird häufig in christlichen und islamischen Religionen genutzt. Bei der klassischen Erdbestattung erfolgt die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg auf dem gewünschten Friedhof. Dabei liegt der Sarg etwa 2 Meter unter der Erde, bis der Verstorbene an die Erde übergeben wird. Der Sarg besteht aus einem zersetzbaren Material, um die Nähe der Natur zu gewährleisten. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Diese Grabstellen werden meistens für mindestens zwanzig Jahre vergeben.

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Wichtige Hinweise zur Erdbestattung

Grabpflege

Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Grabpflege bei demjenigen der den Nutzungsvertrag unterschrieben hat. Hierbei gehört zur Basispflege eines Grabes die regelmäßige Reinigung, die Bepflanzung und Gestaltung der Grabfläche, Gießen, Düngen und – falls notwendig – Unkrautbeseitigung und Schädlingsbekämpfung. Dies kann sowohl durch die Angehörigen selbst, als auch durch eine Friedhofgärtnerei übernommen werden. Nach Ende der Ruhezeit endet auch die Pflicht zur Grabpflege.

Fristen

Gesetzliche Fristen, die nach Eintritt des Todes in Kraft treten, unterscheiden sich unter den Bundesländern. Frühstens kann eine Beerdigung 48 Stunden nach der Feststellung des Todes durch die Erste- und zweite Leichenschau, erfolgen. Der genaue Beisetzungstermin wird bei der Absprache festgelegt und richtet sich ganz nach ihren individuellen Wünschen. Uns liegt es am Herzen die Würde des Verstorbenen zu bewahren, weshalb wir versuchen die Kühlungszeit so kurz wie möglich zu halten und den Verstorbenen zu beerdigen.

Friedhofszwang

Zudem gibt es in Deutschland die Beisetzungspflicht oder auch der Friedhofzwang. Oft besteht der Wunsch den Verstorbenen an einem anderen Ort beizusetzen. Dadurch das die Gesetze zur Beisetzung Ländersache sind, gibt es zwar diesbezüglich kleine Abweichungen in den verschiedenen Bundesländern, doch größtenteils ist es verboten, da die Bestattung dem sogenannten Friedhofszwang unterliegt. Damit ist gemeint, dass jede Sargbestattung auf einem Friedhof erfolgen muss. Trotzdem gibt es bei einer Erdbestattung viele Beisetzungsorte und Beisetzungsmöglichkeiten. Darüber hinaus ist es auf einigen Friedhöfen möglich, den Verstorbenen in ein Tuch gewickelt, beizusetzen. In der Regel gibt es Mindestruhezeiten, die bestimmen, wie lange die Gräber bestehen bleiben dürfen. Diese betragen im Schnitt zwanzig Jahre.

Sargauswahl

Bei der Sargauswahl sind den Wünschen keine Grenzen gesetzt. Es bieten eine große Auswahl an Modellen, aus unterschiedlichen Materialen und unzähligen Gestaltungsmöglichkeiten. Die einfachen Särge bestehen meist aus Kiefer- oder Fichtenholz. Jedoch bieten wir auch Ausführungen aus Mahagoni oder Kirschholz an. Eine weitere Möglichkeit wäre den Sarg selbst zu bemalen und zu beschmücken. Das einige Kriterium was immer erfüllt sein muss, ist die biologische Abbaubarkeit der Materialen, um die Natur nicht zu schädigen. Die Innenausstattung des Sarges besteht aus einem Polster, einer Decke und einem Kissen. Ebenso können diese individuell ausgewählt werden. Nach dem Absprachegespräch erhalten sie seitens unseres Instituts einen Sargkatalog mit allen Modellen inklusive der jeweiligen Preise zugeschickt. Wenn sie diesbezüglich noch Fragen haben sollten, beraten wir sie jederzeit gerne.

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Ablauf der Erdbestattung

Wie ist der Ablauf einer Beerdigung?

1. Eintritt des Todes

2. Absprache

Ein Absprachegespräch via Telefon, E-Mail oder persönlich mit einem Berater unseres Instituts ist zu jeder Zeit und kostenfrei möglich. Hierbei wird gemeinsam der Termin für die Beisetzung festgelegt. Zudem werden auch die Ausgestaltung und persönlichen Wünsche des Verstorbenen und der Angehörigen besprochen. Anschließend benötigen wir die im Original ausgefüllte Sterbefallanzeige und Vollmacht, sowie alle relevanten Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde/Scheidungsurteil) für die Beantragung der Sterbeurkunden. Ebenfalls benötigen wir die Krankenkassenkarte des Verstorbenen (Abmeldung der Krankenkasse), die Rentennummer (Abmeldung Rentenkasse). Zusätzlich kümmern wir uns um die Standesamtmeldung beim zuständigen Standesamt.

3. Überführung

Der Ablauf einer Erdbestattung gestaltet sich meist wie folgt: wenn der Verstorbene Zuhause gestorben ist, muss zunächst ein Arzt verständigt werden. Dieser Arzt stellt den Tod fest und stellt anschließend den Totenschein aus. Dieser Totenschein ist notwendig, um die Sterbeurkunde zu beantragen. Die Organisation dieser Formalien übernehmen wir und ist inklusive im Angebot enthalten. Im nächsten Schritt wird der Verstorbene durch unser Bestattungsinstitut abgeholt und in den Kühlräumen unseres Instituts aufbewahrt und eingehend hygienisch versorgt. Dabei wird der Verstorbene zur Vorbereitung für die Beisetzung gewaschen, frisiert und angekleidet. Zudem ist es auf Wunsch möglich, den Verstorbenen besonders anzukleiden. Die Kleidung kann dementsprechend auch von den Angehörigen selbst ausgewählt werden.

4. Abschiednahme

Vor der Beisetzung gibt es die Möglichkeit eines offenen Abschieds oder auch offene Aufbahrung genannt. Hierfür gibt es zahlreiche individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. In der Regel bieten die Krematorien eigene Abschiedsräume (Trauerhalle) an, wo Abschied genommen werden kann. Zur Abschiednahme wird der Verstorbene in einem offenen Sarg ausgestellt, sodass Angehörige, Freunde und Bekannte den Verstorbenen ein letztes Mal sehen oder auch berühren können, um persönlich Abschied zu nehmen, bevor dieser beerdigt wird. Außerdem besteht hier auch die Möglichkeit einer begleiteten Einäscherung, dass die Angehörigen vor und während des Verbrennungsprozesses anwesend sind. Folgt man der Tradition des Totenbetts kann der Verstorbene auch noch bis zu zwei Tage im eigenen Zuhause aufgebahrt werden, sodass alle Angehörigen in aller Ruhe Abschied nehmen können. Zudem stellt für viele diese Art der Verabschiedung ein wichtiger Schritt im Trauerprozess dar.

5. Die Trauerfeier

Bei einer klassischen Erdbestattung findet die Trauerfeier entweder in einer Kirche, Friedhofskapelle oder direkt am Grab statt. Gefüllt wird die Trauerfeier meist durch eine persönliche Trauerrede. Diese kann entweder von einem professionellen Trauerredner, einem Pfarrer oder auch von den Angehörigen selbst gehalten werden. Bei der restlichen Gestaltung der Trauerfeier sind den Wünschen und Möglichkeiten keine Grenzen gesetzt und kann ganz individuell gestaltet werden. Beispielsweise können ausgewählte Musikstücke, ein Orgelspiel oder Musiker die Trauerfeier musikalisch untermalen. Zudem steht bei der klassischen Trauerfeier meist ein Foto des Verstorbenen neben dem Sarg. Außerdem wird der Sarg von bunten Blumenkränzen, Gestecken und Sträußen umgeben. Im Anschluss werden diese dann in der Regel nach der Beisetzung zum Schmücken der Grabstätte verwendet.

6. Die Beisetzung

Anschließend an die Trauerfeier findet die Beisetzung statt. Sargträger oder aber auch Angehörige tragen den Sarg zu einem Bahrwagen. In einem Trauerzug wird der Sarg von den Angehörigen zur Grabstelle geführt. Sobald alle an der Grabstelle eingetroffen sind wird der Sarg vorsichtig und würdevoll, von sechs Trägern in die Erde hinabgelassen. Dieser Moment kann nochmal für ein letztes Gebet oder eine Rede genutzt werden. Anschließend können die Trauergäste nacheinander (Streu-)blumen und Sand in das Grab werfen. Direkt im Anschluss wird die Grabstelle durch die Mitarbeiter des jeweiligen Friedhofs geschlossen und mit den Kränzen, Gestecken und Blumen der Trauerfeier dekoriert.

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Grabarten

Es gibt viele verschiedene Grabarten bei einer Erdbestattung. Je nachdem, welche Bestattungsform Sie ausgewählt haben, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Allerdings bieten nicht alle Friedhöfe auch jede Grabart an. Verschiedene Grabarten haben auch unterschiedliche Gebühren. Dabei leitet sich die Höhe der Friedhofsgebühren aus der jeweiligen Friedhofsgebührensatzung ab. Beispielsweise sind die Gräber bei einer klassischen Beerdigung mit einem Sarg im Vergleich zu Urnengräbern teurer, da allein das Ausheben der Grabstelle wesentlich aufwendiger ist. Die Ruhezeiten der Grabarten liegen im Schnitt zwar bei 20 Jahren, jedoch können sie regional unterschiedlich sein. Hierfür wird empfohlen, sich über die Friedhofs- und Gebührenordnung des ausgewählten Friedhofs zu informieren. Allgemein werden vier verschiedene Grabarten unterschieden. Diese sind Wahlgrab, Reihengrab, Wiesengrab und Mausoluem.

Wahlgrab

Bei einem Wahlgrab kann die Grabstelle, also die Lage und Größe des Platzes auf dem Friedhof, frei gewählt werden. Diese können auch bereits zu Lebzeiten ausgewählt werden. Ein Wahlgrab bietet die Möglichkeit für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten der Grabbepflanzung und des Grabsteins. Zudem besteht die Möglichkeit sich für ein Doppelgrab oder Familiengrab zu entscheiden. Die Pachtung mehrerer Grabstellen nebeneinander hat den Vorteil, dass die Familie gemeinsam ihre letzte Ruhestätte finden kann. Das Grabnutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit bei Wahlgräbern verlängert werden.

Reihengrab

Reihengräber werden, wie der Name schon vermuten lässt, immer der Reihe nach vergeben. Anders als beim Wahlgrab erfolgt beim Reihengrab die Auswahl der Lage und Größe des Platzes durch den Friedhof. Daher ist eine freie Entscheidung, wo sich das Grab befindet nicht möglich. Zudem gibt es weniger individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, sodass sich die Grabbepflanzung nach den Verordnungen des Friedhofs richten muss. Ebenfalls können bei dieser Grabwahl Doppel- oder Familiengrabstellen nicht gewählt werden.

Wiesengrab

Bei einer Beerdigung auf der grünen Wiese wird der Verstorbene in einem anonymen Gräberfeld unter einer geschlossenen weitläufigen Rasendecke beigesetzt. Anonym bedeutet, dass die Beerdigung ohne die Angehörigen erfolgt und dass die Grabstätte nicht markiert wird. Auf eine individuelle Grabgestaltung mit Grabstein oder Bepflanzung wird also verzichtet. Wenn man kein anonymes Wiesengrab wünscht, wird zur Kennzeichnung der Grabstelle eine einfache Grabplatte auf den Rasen gelegt. Diese Grabart ist für Verstorbene zu empfehlen, die keine Angehörigen haben, die einen hohen Pflegeaufwand oder die Kosten diesbezüglich tragen können.

Mausoluem

Ein Mausoleum ist eine besondere Form von Grabmal, die auf den Friedhöfen immer seltener vorkommen. Bei den imposanten Grabstätten handelt es sich um komplette Gebäude, die über einen Andachtsraum oder eine Kapelle verfügen sowie eine darunterliegende Gruft. In dieser findet man Särge oder Sarkophage, in denen die sterblichen Überreste Verstorbener beigesetzt wurden. Früher in Zeiten der Antike waren sie vor allem Adligen und wohlhabende Familien gewidmet. Auch heute noch können Sie wählen, ob Sie Ihr eigenes Mausoleum errichten oder ein bestehendes renovieren möchten. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.